„Das Wichtigste“ zuerst:
Eine kurze Checkliste für die ersten Minuten nach einem Unfall
(ausdrucken und im Fahrzeug deponieren!).
Warum zum Anwalt?
Dafür gibt es mehrere gute Gründe. Einige von diesen sind:
Zeit, Geld und Nerven sparen
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden sind, hat die gegnerische Versicherung nicht nur die Personen- oder Sachschäden zu tragen, sondern auch die Ihnen entstandenen Anwaltskosten. Das bedeutet, dass Sie von der ersten Geltendmachung der Schäden bis zu deren ggf. notwendig werdenden gerichtlichen Durchsetzung alles Ihren Anwalt „erledigen“ lassen können, in der Regel ohne dafür Kosten tragen zu müssen.
Trifft Sie eine Mitschuld, müssen Sie anteilig nach deren Höhe u.a. auch die Kosten des von Ihnen beauftragten Anwalts tragen. Dessen Einschaltung lohnt sich jedoch in aller Regel trotzdem. Denn eine lückenhaft oder gar unprofessionell durchgeführte Schadensregulierung kann Sie schnell wesentlich mehr kosten als Ihr Rechtsbeistand.
Schadensregulierung
Viele Versicherungen versuchen im Bereich der Schadensregulierung zu sparen. Dabei wird über die Schuldfrage gestritten, einzelne Schadenspositionen überhaupt nicht anerkannt oder sie werden nur teilweise reguliert. Die Begründungen sind knapp, oft nicht nachvollziehbar oder rechtlich nicht korrekt. Zwar ist es alles andere als verwerflich, Geld zu sparen, jedoch sollte dies nicht unberechtigt auf Ihre Kosten geschehen.
Denn als Geschädigter haben Sie zunächst einen Anspruch auf Schadensersatz durch die so genannte „Naturalrestitution“. Das bedeutet, dass der Schädiger den Zustand herzustellen hat, der bestehen würde, wenn das zum Ersatz verpflichtende Ereignis nicht eingetreten wäre. Der Geschädigte kann bei Sach- und Personenschäden aber auch statt der sog. „Naturalrestitution“ Schadensersatz in Geld verlangen. Dabei ist es übrigens völlig unerheblich, ob Sie die Ihnen zustehende Summe beispielsweise tatsächlich für die Reparatur Ihres Fahrzeugs einsetzen oder nicht. Lediglich die Umsatzsteuer bekommen Sie nur dann ersetzt, wenn diese auch tatsächlich angefallen ist.
Den Überblick behalten
Die mit einem Verkehrsunfall auftretenden Fragen sind sehr vielfältig. Im Mittelpunkt steht natürlich zunächst die „Schuldfrage“. Häufig ist es so, dass diese nicht komplett zu Gunsten der einen oder anderen Partei ausfällt, sondern Haftungsquoten zu bilden sind. Hier hat sich im Laufe der Zeit eine fast unüberschaubare Rechtsprechung entwickelt. Sie sollten sich nicht darauf verlassen, dass ein ähnlicher Unfall nebst dessen Abwicklung, von dem Sie „gehört“ haben, auch Ihren Fall trifft, sondern Ihren Anwalt fragen. Denn jeder Verkehrsunfall stellt einen Einzelfall dar, dessen Besonderheiten entscheidend die Abwicklung beeinflussen können.
Auch die
Rechtsanwalt Steffen Weimann, Eberswalder Str. 31, 16321 Bernau
Telefon: 03338 752791, Fax: 03338 752792
Verkehrsrecht Erbrecht Betreuungsrecht Strafrecht